Es geht dabei auch darum, kleineren Betrieben zu helfen, deren Umsatz von heute auf morgen „auf null“ gestellt wurde, während Fixkosten wie Miete weiterlaufen. Dramatisch ist das unter anderem für Gastronomie, Hotellerie, Reise-Unternehmen, Schausteller, Künstler.
Pfeiffer nennt in atemlosem Schnellvortrag die Maßnahmen:
- Ein Wirtschaftsstabilisierungs-Fonds mit einem Volumen von 600 Milliarden Euro wird eingerichtet: Bis zu 400 Milliarden dienen zum Beispiel dazu, Garantien und Gewährleistungen für Unternehmen zu tragen, bis zu 100 Milliarden sollen über die nationale Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) als günstige Kredite vergeben werden.
- Unternehmen, die 2019 gute Geschäfte gemacht haben und deshalb 2020 eigentlich hohe Steuer-Vorauszahlungen leisten müssen, können „unkompliziert beim Finanzamt“ eine Reduzierung, Stundung oder Streichung beantragen.
- Die Banken werden instruiert, Kreditkonditionen nicht zu verschärfen beziehungsweise Kredite nicht zu kündigen, wenn ein Kreditnehmer vorübergehend nicht mehr mit dem Zahlen nachkommt. Im Gegenzug wird Banken erlaubt, bei Liquiditätspuffer und Eigenkapitalquote die geltenden Grenzen zu unterschreiten.
- Wenn Hausbanken jetzt zum Beispiel Gastronomen oder Hoteliers Kredite gewähren, übernimmt für den Fall eines Kreditausfalls der Bund 90 Prozent des Verlusts.
- Kleinunternehmen werden „unmittelbare Direkthilfen bekommen“, um durch die nächsten Wochen zu manövrieren – Antragstellung elektronisch; „ohne Nachweis, ohne Prüfung“; eidesstattliche Versicherung, dass das Geld gebraucht wird, genügt; erst nachträglich werde es „Stichproben“ geben, ob das Geld missbräuchlich eingefordert wurde. Allein für die Gruppe der Solo-Selbstständigen bis zu den allenfalls zehnköpfigen Betrieben plant der Bund 50 Milliarden Euro ein.
- Kurzarbeit können Betriebe nunmehr bereits beantragen, bei denen nur zehn Prozent der Belegschaft betroffen sind. Der Staat übernimmt dann die Sozialversicherungsabgaben und 60 Prozent der Lohnkosten. Von 60 auf 90 Prozent zu gehen, nennt Pfeiffer als Option, die in den nächsten Wochen greifen könnte.
- Beim Insolvenzrecht werden Fristen verlängert, damit niemand gleich aufgeben muss.
- Arbeitszeitregelungen werden teilweise außer Kraft gesetzt. Nur ein Beispiel: Um die Energieversorgung aufrechtzuerhalten, arbeiten derzeit manchenorts in Gruppen kasernierte Teams und können auch abends nicht nach Hause. „Da greift keine normale Arbeitszeitregel mehr.“
- Ausgesetzt wird die 450-Euro-Grenze bei geringfügig Beschäftigten. Das soll helfen, „in Rente gegangene Ärzte und Pfleger zu reaktivieren“, greift aber auch für den Fall, dass Leute, die bislang in der Gastronomie beschäftigt waren, demnächst vielleicht in Landwirtschaft und Lebensmittelhandel mithelfen.
- Für Solo-Selbstständige wird „temporär ein Zugang zur Grundversorgung geöffnet“ – sie können „Hilfe zum privaten Lebensunterhalt“ bekommen.
Und wie lange geht das so? Es gebe dazu, sagt Pfeiffer, „überhaupt keine Sicherheit“; und im Grunde derzeit nicht einmal eine habhafte „Prognose“.
Der Artikel erschien am 24.03.2020 beim Zeitungsverlag Waiblingen und ist unter folgendem Link nachzulesen.